Fehlverhalten von Ordnungsdezernent Rafael Reißer

Offensichtlich durch Presseberichte und weitere Meldungen im Vorfeld des Hessen-Derbys verunsichert, hat der Ordnungsdezernent Rafael Reißer den Erlass eines Betretungsverbots für Anhänger der Frankfurter Eintracht für die Darmstädter Innenstadt in Form einer Allgemeinverfügung veranlasst. Diese Allgemeinverfügung wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt als „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft. Dass dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht überraschend kam, zeigt sich schon daran, dass mit der Allgemeinverfügung kein juristisches Neuland beschritten wurde. Bereits im Jahr 2012 hatte das Verwaltungsgericht Ansbach eine nahezu identische Allgemeinverfügung der Stadt Fürth, die sich gegen Anhänger des 1. FC Nürnberg richtete, für rechtswidrig erklärt. 

Außerdem ist durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil aus dem Jahr 2014 geklärt, dass ein Betretungsverbot nicht pauschal in Form einer Allgemeinverfügung, sondern immer nur im konkreten Einzelfall verhängt werden kann. Diese Rechtsprechung im Vorfeld des Erlasses der Allgemeinverfügung zu recherchieren wäre wahrlich nicht schwer gewesen. Umso erstaunlicher ist die Aussage von Herrn Reißer, dass das Rechtsamt zu keinem Zeitpunkt eingeschaltet wurde, obwohl schon das Ordnungsamt die Allgemeinverfügung als „juristisch grenzwertig“ einschätzte. 

Die Allgemeinverfügung wurde dann vorhersehbar vom Verwaltungsgericht Darmstadt aufgrund einer Vielzahl von Punkten als offensichtlich rechtswidrig eingestuft. Es fehlt schon an einer Rechtsgrundlage für den Erlass der Allgemeinverfügung. Inhaltlich ist die Allgemeinverfügung zu unbestimmt, unverhältnismäßig und ohne „erkennbare Funktion“, da  diese ohne die Androhung eines Zwangsmittels erlassen wurde. 

Völlig unverständlich ist, wieso nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts an der Allgemeinverfügung noch bis am Samstagmorgen festgehalten und diese erst aufgrund einer Flut von weiteren Anträgen an das Verwaltungsgericht aufgehoben wurde. Die Rechtswidrigkeit war ja nun überdeutlich festgestellt worden. Überraschend war auch nicht die Flut an Anträgen. Hierzu hätte ein Blick in die einschlägigen Fanforen genügt. Dort wurden u.a. Ratschläge gegeben, wie ein Antrag ans Verwaltungsgericht zu stellen ist.

Letztlich gilt der Dank den eingesetzten Polizei- und weiteren Sicherheitskräften, dass es  relativ wenige Zwischenfälle rund um das Derby gab. Herr Reißer wäre gut beraten gewesen, wenn er sich von Anfang an mehr auf die Leistungsfähigkeit der Polizei verlassen hätte, anstatt mit dem Erlass einer offensichtlich rechtswidrigen Allgemeinverfügung noch unnötig Öl ins Feuer zu gießen.

(SB)