
Blum: Mit großer Skepsis betrachtet die Darmstädter FDP den Beschluss der Regierungskoalition zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Neubau des Stadions am Böllenfalltor.
„Die Neubaupläne am Standort Böllenfalltor sind mit erheblichen und nicht kalkulierbaren rechtlichen Risiken verbunden. Es ist derzeit nicht absehbar, ob es überhaupt gelingen kann, den Neubau an diesem Standort auf sicherer rechtlicher Grundlage zu errichten.“, so der FDP-Stadtverordnete Leif Blum. Für den Neubau am Böllenfalltor gäbe es noch völlig ungelöste Problemstellungen. So existiere bis heute kein Verkehrskonzept und kein Lärmschutzkonzept. Es werde gegen den Bebauungsplan mit Sicherheit Klagen aus der Anwohnerschaft geben. Dies führe in jedem Fall, ungeachtet des rechtlichen Ausgangs solcher Klageverfahren, zu einer erheblichen Zeitverzögerung in der Realisierung des Neubauprojekts, so Blum. „Dies ist weder im Interesse der Stadt, noch im Interesse des Vereins oder der Fangruppen.“
Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass parallel zur Planung am Standort Böllenfalltor bereits heute mit einer Alternativplanung für einen Neubau des Stadions in Arheilgen begonnen werde. „Der Standort in Arheilgen ist bestens für das Projekt geeignet. Die Flächen sind vorhanden, die verkehrliche Anbindung mit dem Auto oder dem ÖPNV ist vorhanden, es drohen keine Konflikte mit potentiell belasteten Anwohnern und der Verein könnte auf dem Gelände seine sämtlichen baulichen Zielplanungen, insbesondere des Jugendleistungszentrums verwirklichen.“, erläutert Blum. Darüber hinaus stünden dem Verein während der Neubauphase das Stadion und Gelände am Böllernfalltor ohne Einschränkung zur Verfügung.
„Es ist grob fahrlässig, wenn der Magistrat sich weigert, bereits heute auch Alternativplanungen für das Stadionprojekt anzugehen. Wenn das Projekt am Böllenfalltor scheitert, dann allein wegen
des sturen Festhaltens der Koalition an diesem schwierigen Standort.“, so Blum abschließend.
Ergänzungsantrag zur Magistrats-Vorlage 2015/0189
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Magistratsvorlage wird ergänzt um Punkt 4:
Für das in der Magistrats-Vorlage 2013/144 betrachtete Gebiet südlich der Weiterstädter Straße in Arheilgen ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen, mit der Zielsetzung der planungsrechtlichen Sicherung eines Stadion Neubaus in Arheilgen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen minimal dem Punkt 2 der Magistrats-Vorlage entsprechen und darüber hinaus die Bedürfnisse des Vereins, der Faninitiative und der Sportstätten GmbH berücksichtigen.
Begründung
Das notwendig gewordene Bauleitverfahren am Böllenfalltor ist wegen der bekannten Schwierigkeiten des Standorts durch juristische Risiken gefährdet. Im Extremfall ist zu befürchten, dass die komplette Planung am Ende vor Gericht gekippt wird.
Auch wenn man diesen Fall für wenig wahrscheinlich hält - die Konsequenzen eines Scheiterns der Planung wären für die Liga-Lizenz und die sportliche Zukunft des SVD verheerend.
Sinn des Zusatzantrags ist es, parallel zur Hauptplanung eine Ersatzlösung zu erarbeiten. Im Falle eines Falles hätte die Stadt ein abgesichertes Baurecht in der Schublade und könnte am Alternativstandort Arheilgen sofort mit der Umsetzung beginnen.
Ziel der Planung ist nur, dieses Baurecht zu schaffen. Damit fallen auch keine Kosten an.
Die bereits vorliegenden Studien haben gezeigt, dass ein Stadion am Standort Arheilgen/Weiterstädter Straße grundsätzlich möglich ist. Am gleichen Ort konnte problemlos die Bauleitplanung für ein ähnlich dimensioniertes Sportprojekt (Tauchcenter) zum Erfolg geführt werden.
Grundsätzlich sollen die Ziele der Planung denen der vorhandenen Pläne am Standort Böllenfalltor folgen. Da es aber in Arheilgen weniger Restriktionen bei der Verkehrsanbindung und der Nachbarschaft gäbe, sollen dort mögliche Zusatzmöglichkeiten in der Bauleitplanung abgesichert werden. Das betrifft die Bedürfnisse des Vereins (z. B. benachbartes Jugendleistungszentrum), der Fan-Initiative (z. B. größere Zuschauerzahl) oder der Betreibergesellschaft (z. B. höhere Anzahl von Veranstaltungen)."
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Sandra Klein
Fraktionsvorsitzende
Leif Blum
Stadtverordneter
Jörg Bergmann
Stadtverordneter
Darmstadt, den 25. Juni 2015